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Sonntag, 6. September 2015

Die fertigen Stahlschutzplanken entstehen erst am Straßenrand

 

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Die Gütegemeinschaft für Stahlschutzplanken e.V. hat mit Brief vom 11.08.2015 ihre Mitglieder aus gegeben Anlass angeschrieben und auf akute Probleme hingewiesen: „… aufgrund verschiedener Vorfälle möchten wir Sie motivieren, Ihre Monteure auf eine vorschriftsmäßige und akkurate Montage hinzuweisen.

 

Bei einigen stichprobenartigen Überprüfungen durch unsere Auftraggeber wurden unter anderem häufiger folgende Mängel festgestellt:

- Höhentoleranzen wurden nicht eingehalten

- Abstände zum Fahrbahnrand wurden unter-, bzw. überschritten, ohne dies mit dem  Auftraggeber abzustimmen

- Falsche Verbindungselemente bzw. unsachgemäße Verschraubung

- Fehlstellen in der Verzinkung unzureichend kaltverzinkt

- Pfostenversatz nicht entsprechend dem Einbauhandbuch

- Fehlende Einsatzfreigabekennzeichnung gemäß ZTV FRS (CE-Aufkleber)

Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass Stahlschutzplankensysteme nur mit einer fachgerechten Montage CE-gekennzeichnet werden dürfen. Insofern haben die Montagekräfte, insbesondere die sie beaufsichtigen, die Schutzplanken- Montagefachmänner, eine große Verantwortung, auch nach einer Abnahme.

Aufgrund der Häufung von unzureichenden Montageleistungen haben sich verschiedene Bundesländer bereits dazu entschlossen, verstärkt stichprobenartige Überprüfungen von Schutzplankensystemen durchzuführen. Einerseits wird dies von uns begrüßt, da dies zur Qualitätssicherung mit Sicherheit ein guter Beitrag ist, andererseits sollte bei guten Schutzplanken-Montagefirmen durch ständige Weiterbildung und Eigenüberwachung bereits die Qualität der Montage sichergestellt sein.“

Zu den selbstverpflichtenden „Güte- und Prüfbestimmungen“ der Gütegemeinschaft für Stahlschutzplanken e.V. sowie zu der Arbeit dieser Vereins gibt die Homepage weitere Auskunft:  www.guetegemeinschaft-stahlschutzplanken.de

Da die fertigen Stahlschutzplankensysteme, als funktionierende Schutzeinrichtung, erst am Straßenrand entstehen, sind geeignete, verantwortungsbewusste Montagefirmenmit fachkundigen Montagemitarbeitern und geeignetem Gerät unverzichtbar. Hierzu haben sich die Mitglieder der Gütegemeinschaft e.V. selbstverpflichtet und es wurden seit Ende der 80er Jahre neben den Herstellen auch Montagefirmen als Mitglieder gewonnen. Die RAL-RG 620 - Güte und Prüfbestimmungen beschreiben in einem Kapitel die Anforderungen an Montagefirmen. Schon damals war das Problem bewusst geworden. Mit der Schulung von Montagefachleuten konnte das Problem bewusst gemacht und abgestellt werden.

Auch der Auftraggeber ist dabei gefordert fachkundige Abnahmen sicherzustellen, damit nur Schutzeinrichtungen an Straßenrand stehen, die für von der Fahrbahn abkommende Verkehrsteilnehmern die Sicherheit bieten, die erwartet werden kann. Dies würde auch der Problematik entgegen wirken, dass sogenannte  „Firmeneigene Systeme“ ohne Überwachungsprüfungen und damit außerhalb des Einflussbereichs der Gütegemeinschaft für Stahlschutzplanken e.V.  verbaut werden.

Das von BMVI und BAST betrieben Einsatzfreigabeverfahren hat solche „Firmeneigenen Systeme“ gefördert und damit die Alleistellungsmerkmale der RAL-RG 620 „Güte- und Prüfbestimmungen“, auf die sich die Straßenbauverwaltung verlassen hat, quasi abgeschafft. Eine Forderung der BAST nach „Einsatzfreigabekennzeichnung gemäß ZTV FRS (CE-Aufkleber)“ bietet hierzu keinen Ersatz. Zumal die Rechtmäßigkeit der Forderungen der aktuellen ZTV FRS grundsätzlich fraglich sind.

Die Mitglieder der Gütegemeinschaft für Stahlschutzplanken e.V. müssen nun zum Schutz ihrer Interessen und der gesetzten Ziele wirksame Maßnahmen planen und umsetzen. Hierzu gibt es seit Einführung der Europäischen Normen EN1317ff praktikable Vorschläge. Neben den jährlichen Auditierung der Hersteller durch „FPC“ und der Überwachung der Bauteile durch den TÜV NORD sollten auch Baustellen überprüft werden.

Es wird sich zeigen ob sich die Gütegemeinschaft für Stahlschutzplanken e.V. gegen „Firmeneigene  Systeme“ und unwirksame Bürokratie durchsetzen kann um die Funktion der Fahrzeugrückhaltesysteme aus Stahl sicherzustellen.